SKV Rutesheim
1945 e.V.
Ordnungen
Aufnahmeantrag
Antrag auf Beitragsvergünstigung für in Ausbildung befindliche Personen, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende über 18 bis 27 Jahre
Antrag bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Geschäftsstelle schicken oder vorbeibringen.

  1. Die Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Hauptversammlung beschlossen.
  3. Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt:

    a)Kinder bis 4 Jahre 30,00 Euro
    b)Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 60,00 Euro
    c)Jugendfußball Abteilungsbeitrag 75,00 Euro
    d)Erwachsene über 18 Jahre 85,00 Euro
    e)Beitrag für Ehepaare ohne Kinder 130,00 Euro
    f)Familienbeitrag (mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie Schüler und Studenten über 18 bis 27 Jahre auf Antrag 150,00 Euro
    g)In Ausbildung befindliche Personen, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende über 18 bis 27 Jahre auf Antrag 60,00 Euro
    h)Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.  

  4. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Vereinsbeitrag durch den Verein ab dem Folgejahr auf die Höhe des Beitrags für Erwachsene angehoben. Wenn die Kinder entfallen, wird der Familienbeitrag angepasst. Der Antrag, dass ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus weiter den verminderten Beitrag zahlen oder im Familienbeitrag berücksichtigt werden soll, ist bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Ein nachträglicher Antrag kann erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.
  5. Veränderungen (Anschrift, Bankverbindung, ...) sind der Geschäftsstelle mitzuteilen.
  6. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
  7. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  8. Der Beitrag wird jährlich am 01. Februar durch das SEPA Basis Lastschriftverfahren eingezogen.
  9. Mitglieder, die am Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge nach Erhalt der Rechnung. Nimmt ein Mitglied nicht am Lastschriftverfahren teil, so erhebt der Verein zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 5,00 Euro für jede Zahlung.
  10. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
  11. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
  12. Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) können gesonderte Gebühren erhoben werden.
  13. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss spätestens bis 30. September des Jahres der Geschäftsstelle schriftlich vorliegen.
  14. Die durch die Hauptversammlung beschlossenen Beiträge treten jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  15. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Abrechnungs- und Verwaltungszwecken gespeichert.
  16. Diese Beitragsordnung wurde von der Hauptversammlung der SKV Rutesheim am 22.03.2013 beschlossen und gilt ab dem 01.09.2013.
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