SKV Rutesheim Turnabteilung
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Letzte Änderung:
9.4.2024
  Allgemeine Vorschriften  

Allgemeine Vorschriften zum Trainings- und Übungsbetriebs unter Corona Bedingungen der Turnabteilung der SKV Rutesheim 1945 e.V. (Fassung vom 12.09.2020)

Die Turnabteilung weist folgende Richtlinien für den Wiederbeginn des Übungsbetriebs aus:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  2. hochintensive Ausdauerbelastungen sind in den Hallen untersagt.
  3. Trainings- und Übungseinheiten
    1. In Gruppen bis zu der durch die aktuelle Corona Verordnung vorgegebenen Personenzahl (Beim Eltern-Kind-Turnen gelten Mutter/Vater und Kind als eine Person) können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
    2. mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen; Dies bedeutet konkret in unseren Hallen:
      1. THS-Halle: 31 Personen inkl. ÜL
      2. Festhalle: 31 Personen inkl. ÜL
      3. Bühl I (pro Hallenteil): 31 Personen inkl. ÜL
      4. Bühl II (pro Hallenteil): 31 Personen inkl. ÜL
      5. Feuerwehrsaal: 15 Personen inkl. ÜL
  4. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte (Kleingeräte) müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt werden.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  6. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  7. Beim Betreten und Verlassen der Halle, sowie beim Gang zur Toilette muss eine Mund-Nasenmaske getragen werden, da auf den Gängen eventuell nicht der nötige Schutzabstand eingehalten werden kann.
  8. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren und 4 Wochen aufzubewahren.
    Folgende Daten sind zu erheben:
    1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
    2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
    3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
    Teilnehmer dürfen sämtliche Angebote der Turnabteilung nur nutzen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.
  9. Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
  10. Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist der jeweilige Übungsleiter für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich.

  Allgemeine Vorschriften  

SKV Rutesheim Turnabteilung
Robert-Bosch-Strasse 55
71277 Rutesheim
Tel.: 07152 / 58111