SKV Rutesheim Turnabteilung
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Letzte Änderung:
9.4.2024
  CORONA  

Aktuell gelten folgende Regelungen für die Teilnahme an den Sportstunden

  • Es gilt nach aktueller Corona-VO die 3G-Regel für den Zutritt zu den Hallen und der Teilnahme am Sportangebot (für alle Personen ab dem schulpflichtigen Alter). Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
  • Maskenpflicht (abgesehen von der Sportstunde)
  • Wir bitten alle vom Zuschauen in den Hallen abzusehen, da wir nicht in der Lage sind Zuschauer in Bezug auf die 3G-Regel zu überprüfen (wir bitten hier um Verständnis)
  • Die Anwesenheit wird dokumentiert.

Für das Kinderturnen heißt das:
Von Kindern im schulpflichtigen Alter (bis 14 und jünger) benötigen wir keinen Nachweis da zur Zeit noch alle Schüler regelmäßig getestet werden.
Jugendliche Teilnehmer und Helfer müssen einmalig ihren Schülerausweis zeigen.

Ob Sportstunden prinzipiell wieder statt finden ist in den Beschreibungen des Sportangebots farblich gekennzeichnet. Je nach Corona Lage können die Sportstunden auch kurzfristig abgesagt werden.

findet stattentfälltin Klärung

  CORONA  

SKV Rutesheim Turnabteilung
Robert-Bosch-Strasse 55
71277 Rutesheim
Tel.: 07152 / 58111